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E-ID Schweiz: Einführung, Kosten, Freiwilligkeit & Kritik

Jack Carter • 2026-07-15 • Gepruft von Elias Hoffmann

Die Schweiz bekommt eine staatlich anerkannte digitale Identität – doch die E-ID ist nicht unumstritten. Unser verifizierter Überblick zeigt, wann sie kommt, wie Sie sie beantragen, was sie kostet und wo die Kritikpunkte liegen.

Einführungsdatum: 1. Dezember 2026 (voraussichtlich) ·
Kosten: Kostenlos (Ausstellung) ·
Gültigkeit: 5 Jahre ·
Freiwilligkeit: Ja ·
Zielgruppe: Schweizer Bürger und Personen mit Aufenthaltsbewilligung

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Ob der Starttermin 1. Dezember 2026 präzise eingehalten wird (Parlament.ch, Zeitplan)
  • Details zu den genauen Anwendungsbereichen ausserhalb von Behörden (eid.admin.ch FAQ)
  • Ob Vor-Ort-Gebühren in kantonalen Zentren im unteren zweistelligen Bereich bleiben (eid.admin.ch FAQ)
3Zeitleisten-Signal
  • Gesetz am 28. September 2025 knapp angenommen (swissvotes.ch)
  • Umsetzungsphase 2025–2026 läuft (Parlament.ch)
  • Einführung geplant für 1. Dezember 2026 (Parlament.ch)
4Wie es weitergeht
  • Bund setzt E-ID-Gesetz um, technische Vorbereitung läuft (eid.admin.ch)
  • Ab 2026 sollen alle Schweizer Behörden die E-ID akzeptieren (Parlament.ch)
  • Entwicklungs- und Betriebskosten: 182 Millionen Franken für 5 Jahre veranschlagt (Digitec)

Die wichtigsten Fakten zur Schweizer E-ID im Überblick:

Schlüsselfakten zur Schweizer E-ID
Merkmal Wert
Einführungsdatum 1. Dezember 2026
Kosten für Bürger Kostenlos (Ausstellung), Vor-Ort-Gebühr möglich (unterer zweistelliger Bereich)
Gültigkeit 5 Jahre
Freiwillig Ja
Rechtliche Grundlage E-ID-Gesetz (angenommen am 28.09.2025)
Zielgruppe Schweizer Bürger, Personen mit Aufenthaltsbewilligung
Beantragung Online über swiyu-Wallet oder vor Ort in kantonalen Erfassungszentren
Benötigte Unterlagen Gültiger Schweizer Ausweis (ID, Pass oder Ausländerausweis)
Entwicklungskosten (5 Jahre) 182 Millionen Franken
Identitätsprüfung Scan des Ausweises + Videoaufnahme des Gesichts

Wann kommt die E-ID in der Schweiz?

Aktueller Stand der Einführung

Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, die E-ID ab 2026 anzubieten, wie aus parlamentarischen Unterlagen hervorgeht (Parlament.ch, offizielle Mitteilung des Bundesrates). Das E-ID-Gesetz wurde am 28. September 2025 mit 50,39% Zustimmung der Stimmberechtigten knapp angenommen (swissvotes.ch, offizielle Abstimmungsdatenbank).

Zeitplan und Meilensteine

  • 28. September 2025: Das E-ID-Gesetz wird mit 50,39% Zustimmung angenommen (swissvotes.ch).
  • 2025–2026: Umsetzung und technische Vorbereitung durch den Bund (Parlament.ch).
  • 1. Dezember 2026: Voraussichtliche Einführung der E-ID (Parlament.ch).
Was zu beachten ist

Der Bund hat mit der Umsetzung begonnen, doch ob der Termin 1. Dezember 2026 exakt eingehalten wird, hängt vom Fortschritt der technischen Vorbereitung ab. Die knappe Volksabstimmung zeigt, dass das Projekt politisch umstritten bleibt.

Das bedeutet: Der Zeitplan steht, aber der politische und technische Gegenwind könnte Verzögerungen bringen.

Wie bekommt man die E-ID?

Voraussetzungen für die Beantragung

Für die Beantragung der E-ID benötigen Sie einen gültigen Schweizer Ausweis – entweder einen Schweizer Pass, eine Identitätskarte oder einen Ausländerausweis (eid.admin.ch, FAQ des Bundes). Die E-ID richtet sich an Schweizer Bürger und Personen mit Aufenthaltsbewilligung.

Schritte zur Beantragung

  • Die Beantragung erfolgt über die swiyu-Wallet auf dem Smartphone (eid.admin.ch FAQ).
  • Die Identitätsprüfung kann online durch Scannen des Ausweises und eine Videoaufnahme des Gesichts erfolgen (eid.admin.ch FAQ).
  • Alternativ ist die Identitätsprüfung vor Ort in kantonalen Erfassungszentren möglich (bfadmin.cdbf.ch, parlamentarisches Material).
  • Wenn alles in Ordnung ist, wird die E-ID umgehend in die swiyu-Wallet ausgestellt (eid.admin.ch FAQ).

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Schweizer Pass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis (für Personen mit Aufenthaltsbewilligung)
  • Smartphone mit swiyu-Wallet-App
Der Aufwand

Die Online-Beantragung ist unkompliziert konzipiert: Ausweis scannen, Video-Selfie aufnehmen, E-ID erhalten. Wer den Gang zur Behörde bevorzugt, kann die Prüfung vor Ort erledigen – dann aber mit einer Gebühr im unteren zweistelligen Frankenbereich rechnen (eid.admin.ch FAQ).

Die Hürde liegt also nicht im Prozess, sondern in der Wahl des Weges – digital ist gratis, vor Ort kostet es.

Was kostet die E-ID in der Schweiz?

Gebühren für die Ausstellung

Die Ausstellung der E-ID ist für Inhaberinnen und Inhaber kostenlos, wie der Bund auf seiner FAQ-Seite klarstellt (eid.admin.ch, FAQ des Bundes). Allerdings: Wer die Identitätsprüfung nicht online, sondern vor Ort in einem kantonalen Erfassungszentrum durchführen lässt, zahlt eine Gebühr, die laut FAQ im unteren zweistelligen Frankenbereich liegt (eid.admin.ch FAQ).

Kosten für Verlängerung und Ersatz

Die NZZ berichtet, dass für Aktualisierungen der Personendaten laufende Gebühren anfallen können – abhängig vom Sicherheitsniveau der E-ID (NZZ, Analyse zur E-ID). Zudem müssen Identitätsprovider für die Anerkennung alle drei Jahre eine Gebühr an die Aufsichtskommission zahlen (NZZ).

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit der E-ID beträgt 5 Jahre. Preise, Gültigkeit und Lieferfristen werden vom Fedpol (Bundesamt für Polizei) festgelegt, wie die offizielle FAQ des Bundes angibt (eid.admin.ch, FAQ des Bundes).

Der Trade-off

Für Bürger ist die E-ID bei Online-Beantragung kostenlos – die versteckten Kosten liegen bei denjenigen, die nicht digital affin sind. Wer auf Vor-Ort-Prüfung angewiesen ist, zahlt eine Gebühr. Für die öffentliche Hand sind über fünf Jahre 182 Millionen Franken Entwicklungs- und Betriebskosten veranschlagt (Digitec).

Der Kostenrahmen zeigt: Die E-ID ist für Bürger gratis, solange sie digital mitmachen – wer das nicht kann oder will, zahlt drauf.

Ist die E-ID freiwillig?

Freiwilligkeit der Nutzung

Die E-ID ist ein zusätzliches, kostenloses Angebot zur physischen Identitätskarte und bleibt freiwillig, wie sowohl das Parlament als auch der Bund betonen (Parlament.ch, offizielle Mitteilung). Sie ersetzt nicht die bisherigen Identitätskarten oder Pässe (eid.admin.ch FAQ).

Was passiert, wenn man keine digitale ID verwenden möchte?

Wer keine digitale ID verwenden möchte, kann weiterhin physische Ausweise nutzen. Die E-ID wird nicht zur Pflicht für alltägliche Behördengänge – herkömmliche Verfahren bleiben bestehen.

Alternativen zur E-ID

  • Physische Identitätskarte (wie bisher)
  • Schweizer Pass
  • Ausländerausweis (für Personen ohne Schweizer Pass)

Der Bund plant, dass alle Schweizer Behörden die E-ID als gültigen Identitätsnachweis akzeptieren müssen, sofern sie elektronische Identitätsnachweise grundsätzlich zulassen (Parlament.ch). Das heisst: Die Alternative bleibt, aber der Druck zur Digitalisierung steigt.

Fazit: Die E-ID ist das, was der Bund verspricht: ein freiwilliges Zusatzangebot. Für Bürger, die klassische Ausweise bevorzugen: kein Nachteil. Für Behörden: schrittweise Umstellung auf ein digitales System, das Zeit und Kosten spart.

Die Freiwilligkeit ist formal garantiert – doch wer sich der Digitalisierung verweigert, muss mit längeren Wegen und möglichen Zusatzkosten rechnen.

Wie funktioniert die E-ID?

Technische Grundlagen

Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte, die auf dem Smartphone in der swiyu-Wallet gespeichert wird (eid.admin.ch FAQ). Sie ermöglicht die sichere Identifizierung bei Online-Diensten, ohne dass jedes Mal ein physischer Ausweis vorgelegt werden muss.

Login und Authentifizierung

  • Der Login erfolgt über ein sicheres Authentifizierungsverfahren mittels swiyu-Wallet (eid.admin.ch FAQ).
  • Die Identitätsprüfung umfasst einen Scan des Ausweises und eine Videoaufnahme des Gesichts (eid.admin.ch FAQ).
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird die E-ID umgehend ausgestellt und ist sofort nutzbar (eid.admin.ch FAQ).

Sicherheitsaspekte

Die Videoaufnahme des Gesichts wird laut SVP-Kritik über 15 Jahre gespeichert, was als datenschutzrelevant betrachtet wird (svp.ch, Stellungnahme der SVP). Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verspricht hingegen hohe Sicherheitsstandards und eine verschlüsselte Übertragung (eid.admin.ch FAQ).

Der Datenschutz-Streit

Die Speicherung von Videoaufnahmen über 15 Jahre ist der zentrale Kritikpunkt. Die SVP warnt vor einem „gläsernen Bürger„, während der Bund auf Sicherheit und Missbrauchsprävention verweist (svp.ch).

Der Konflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz wird die E-ID auch nach der Einführung begleiten.

Kritik an der E-ID in der Schweiz

Bestätigte Kritikpunkte

  • Speicherung von Videoaufnahmen über 15 Jahre – datenschutzrelevant (svp.ch)
  • Mögliche Gebühren bei Vor-Ort-Ausstellung – benachteiligt digital weniger Affine (eid.admin.ch FAQ)
  • Laufende Gebühren für Aktualisierungen möglich (NZZ)
  • Identitätsprüfung mit Videoaufnahme wird als überwachungsrelevant kritisiert (svp.ch)

Was unklar bleibt

  • Ob die E-ID pünktlich zum 1. Dezember 2026 startet
  • Details zu den genauen Anwendungsbereichen ausserhalb von Behörden
  • Ob Vor-Ort-Gebühren im unteren zweistelligen Bereich bleiben oder steigen
  • Wie die Nutzung im Ausland funktionieren soll

Die Kritikpunkte sind real – und der Bund muss zeigen, ob er die Datenschutzbedenken ernst nimmt oder die Sicherheitsargumente überwiegen.

Zitate und Stimmen zur E-ID

Die E-ID ist gefährlich, freiheitsfeindlich und unnötig. Die Videoaufnahme des Gesichts wird 15 Jahre gespeichert – das ist ein gläserner Bürger.

– SVP, Stellungnahme zur E-ID (svp.ch)

Die E-ID ist ein zusätzliches, kostenloses Angebot zur physischen Identitätskarte. Sie ist freiwillig und ersetzt keine bestehenden Ausweise.

– Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, FAQ zur E-ID (eid.admin.ch)

Der Bundesrat nannte als Ziel, die E-ID ab 2026 anzubieten. Alle Schweizer Behörden müssen die E-ID als gültigen Identitätsnachweis akzeptieren.

– Parlament.ch, Bericht zur E-ID-Gesetzgebung (Parlament.ch)

Für die nächsten fünf Jahre wurden Entwicklungs- und Betriebskosten von 182 Millionen Franken veranschlagt.

– Digitec, Analyse zur E-ID (Digitec)

Die Stimmen zeigen: Die Fronten sind klar – hier das Sicherheitsversprechen des Bundes, dort die Datenschutzbedenken der Kritiker.

Verwandte Beiträge

Weitere Quellen

de.wikipedia.org, srf.ch

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der E-ID und der eID-Karte der EU?

Die Schweizer E-ID ist ein nationales System, das auf der swiyu-Wallet basiert und spezifisch für Schweizer Behörden konzipiert ist. Die EU-eID-Karte hingegen ist ein europäisches System, das grenzüberschreitend genutzt werden kann. Die Schweizer E-ID ist nicht automatisch mit der EU-eID-Karte kompatibel.

Kann ich die E-ID auch ohne Smartphone nutzen?

Die E-ID ist primär für die Nutzung auf dem Smartphone über die swiyu-Wallet konzipiert. Eine Nutzung ohne Smartphone ist derzeit nicht vorgesehen, aber die Identitätsprüfung kann auch vor Ort in kantonalen Erfassungszentren erfolgen.

Welche Behörden akzeptieren die E-ID voraussichtlich?

Der Bund plant, dass alle Schweizer Behörden die E-ID als gültigen Identitätsnachweis akzeptieren müssen, sofern sie elektronische Identitätsnachweise grundsätzlich zulassen (Parlament.ch).

Was passiert bei Verlust der E-ID?

Bei Verlust des Smartphones oder der E-ID kann die digitale Identität gesperrt und neu ausgestellt werden. Die genauen Verfahren werden vom Fedpol festgelegt. Die physischen Ausweise bleiben ohnehin bestehen.

Ist die E-ID sicher vor Missbrauch?

Der Bund verspricht hohe Sicherheitsstandards mit verschlüsselter Übertragung und sicherer Authentifizierung. Kritiker – insbesondere die SVP – bemängeln die Speicherung von Videoaufnahmen über 15 Jahre als Risiko für den Datenschutz (svp.ch).

Kann ich die E-ID für E-Government-Dienste nutzen?

Ja, das ist der Hauptzweck. Die E-ID soll die sichere Identifizierung bei Online-Behördendiensten ermöglichen – von der Steuererklärung bis zur Wohnsitzanmeldung. Die genauen Anwendungsbereiche werden nach der Einführung schrittweise ausgebaut.

Können Ausländer die E-ID in der Schweiz nutzen?

Ja, Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) können die E-ID beantragen und nutzen. Die E-ID richtet sich an alle, die einen gültigen Schweizer Ausweis besitzen (eid.admin.ch FAQ).

Kann die E-ID im Ausland genutzt werden?

Die E-ID ist primär für die Nutzung in der Schweiz konzipiert. Eine grenzüberschreitende Nutzung – etwa bei EU-Behörden – ist derzeit nicht vorgesehen, könnte aber in Zukunft durch Abkommen ermöglicht werden.

Die Schweiz steht vor einem digitalen Wandel. Für Bürger, die ohnehin digital unterwegs sind, ist die E-ID ein echter Gewinn: Behördengänge vom Sofa aus erledigen, ohne Ausweis-Vorlage. Für alle anderen: Die Freiwilligkeit bleibt gewahrt, aber die Kosten für Vor-Ort-Prüfungen könnten sich als versteckte Hürde entpuppen. Für den Bund ist der Weg klar: 182 Millionen Franken investieren, um die Verwaltung ins 21. Jahrhundert zu bringen. Für die Kritiker: Der Datenschutz bleibt das Zünglein an der Waage – und die Video-Speicherung über 15 Jahre ein Streitpunkt, der noch nicht ausgestanden ist.



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