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Prison de la Croisée: Besuchsregeln und aktuelle Infos

Jack Carter • 2026-05-23 • Gepruft von Hannah Fischer

Wer einen Angehörigen oder Freund in der Prison de la Croisée besuchen möchte, steht oft vor vielen Fragen: Wie beantrage ich die Erlaubnis? Welche Regeln gelten? Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Haftbedingungen in der Anstalt als unrechtmässig eingestuft – Zeit für einen genauen Blick auf die Besuchsregeln und die Realität im Waadtländer Gefängnis. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Informationen für Besucher zusammen, gestützt auf offizielle Quellen des Kantons Waadt.

Erbaut: 1932 ·
Standort: Orbe, Kanton Waadt ·
Ursprüngliche Funktion: Aufnahme freiwilliger internierter Alkoholkranker ·
Heutige Belegung: Personen in Untersuchungshaft und Strafhaft ·
Anzahl Haftplätze: ca. 60

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Besuch nur mit schriftlicher Genehmigung der Staatsanwaltschaft (Kanton Waadt)
  • Die Anstalt wurde 1932 erbaut (Kanton Waadt)
  • Offizielle Kapazität: 211 Plätze (Kanton Waadt)
2Was unklar ist
  • Die genauen Auswirkungen des Gerichtsurteils von 2026 auf die tägliche Praxis sind noch nicht vollständig dokumentiert
  • Die konkrete Vergütung von Inhaftierten in der Prison de la Croisée ist nicht öffentlich verfügbar
  • Ob die Prison de Champ-Dollon in Genf tatsächlich die grösste Anstalt der Schweiz ist, kann nicht abschliessend belegt werden
3Zeitleisten-Signal
  • 1932: Eröffnung für freiwillige internierte Alkoholkranke
  • 2026: Gerichtsurteil erklärt Haftbedingungen für unrechtmässig
4Wie es weitergeht
  • Der Kanton Waadt muss die Haftbedingungen anpassen – konkrete Massnahmen stehen noch aus
  • Besucherregeln bleiben vorerst unverändert

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick.

Merkmal Wert
Eröffnungsjahr 1932
Standort Orbe, Kanton Waadt
Anzahl Haftplätze (offiziell) 211
Haftart Untersuchungshaft und kurze Strafhaft
Aktuelle Rechtslage Bedingungen 2026 von einem Lausanner Gericht als unrechtmässig eingestuft
Betreiber Kanton Waadt, Amt für Strafvollzug

Wie beantrage ich eine Besuchserlaubnis für die Prison de la Croisée?

Die erste Hürde für jeden Besuch ist die schriftliche Bewilligung. Ohne sie wird man an der Pforte abgewiesen. Der Kanton Waadt stellt klar: Besucher benötigen eine vorgängige Autorisierung durch den Besuchsdienst – und müssen einen gültigen Identitätsausweis vorzeigen (Kanton Waadt (offizielle Behörde)).

Antragstellung vor dem Besuch

  • Der Antrag muss vor dem geplanten Besuch bei der Staatsanwaltschaft des zuständigen Bezirks eingereicht werden.
  • Das Formular steht auf der Website des Kantons Waadt zur Verfügung oder kann telefonisch angefordert werden.
  • Nach der Prüfung wird die Genehmigung postalisch oder – in Eilfällen – per Fax an das Gefängnis übermittelt.

Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Beantragung (mindestens zwei Wochen vor dem Wunschtermin) die Chancen auf eine reibungslose Bewilligung erhöht.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass – ohne Vorlage wird der Zutritt verweigert.
  • Falls der Besucher einer anderen Nationalität angehört: gegebenenfalls eine Aufenthaltsbewilligung.
  • Ein ausgefülltes Antragsformular mit Angabe des Namens der inhaftierten Person und des Besuchsdatums.

Bearbeitungsdauer

Die Staatsanwaltschaft hat in der Regel fünf bis zehn Werktage Bearbeitungszeit. In dringenden Fällen (z. B. bei krankheitsbedingten Besuchen) kann eine verkürzte Prüfung beantragt werden. Auskunft erteilt die Telefonnummer des Besuchsdienstes: +41 24 557 67 00 (offizielle Besucherinformation des Kantons Waadt).

Das Fazit

Besucher, die den Antrag spät einreichen, riskieren eine Ablehnung oder Vertagung. Für Angehörige heisst das: Planen Sie den Besuch so früh wie möglich – die Bürokratie hat Vorrang vor Spontaneität.

Welche Besuchszeiten und -regeln gelten in der Prison de la Croisée?

Sobald die Genehmigung vorliegt, stellt sich die Frage nach den konkreten Besuchszeiten. Im Kanton Waadt variieren die Regelungen je nach Einrichtung – für die Prison de la Croisée gelten bestimmte Eckdaten.

Reguläre Besuchszeiten

  • Besuche sind in der Regel an Werktagen am Vormittag möglich (offizielle Besucherinformation des Kantons Waadt).
  • Die genauen Uhrzeiten werden bei der Terminvereinbarung telefonisch mitgeteilt – eine schriftliche Bestätigung folgt.
  • Wer ohne Termin erscheint, wird abgewiesen – auch mit gültiger Genehmigung.

Besuchsdauer

Die Dauer beträgt 30 bis 60 Minuten, abhängig von der Auslastung der Anstalt und der Haftart des Gefangenen. Personen in Untersuchungshaft haben ein eingeschränkteres Besuchsrecht als Strafgefangene.

Hygiene- und Sicherheitsvorschriften

  • Der Besuchsraum ist mit einer Trennwand und Sprechanlage ausgestattet – Körperkontakt ist nicht erlaubt.
  • Elektronische Geräte, Mobiltelefone und Kameras sind im Besuchsbereich verboten.
  • Besucher werden vor dem Zutritt einer Sicherheitskontrolle unterzogen – ähnlich wie am Flughafen.

Das bedeutet: Kommen Sie ohne Taschen, ohne Smartphone und mit viel Geduld. Die Atmosphäre ist förmlich, aber respektvoll.

Warum das wichtig ist

Die Trennwand und die Sprechanlage sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern dienen dem Schutz aller Beteiligten. Für Besucher ist die emotionale Distanz jedoch eine grosse Hürde – besonders bei langen Besuchen.

Welches ist das grösste Gefängnis der Schweiz?

Wer sich mit der Prison de la Croisée beschäftigt, fragt sich oft: Wie gross ist sie im Vergleich zu anderen Schweizer Anstalten? Die Antwort: Die Prison de la Croisée ist eine mittelgrosse Anstalt mit offiziell 211 Plätzen. Die Prison de Champ-Dollon in Genf gilt als eine der grössten Anstalten mit einer Kapazität von über 400 Plätzen (Kanton Genf).

Vergleich der Schweizer Strafvollzugsanstalten

Eine Einordnung: Die Prison de la Croisée liegt in einer Liga mit Einrichtungen wie der Prison Bois-Mermet (Lausanne) und der Prison de Bochuz (Orbe). Im Vergleich dazu ist die Prison de Champ-Dollon eine der grössten – und eine der am stärksten überbelegten Anstalten der Schweiz.

Kapazität der Prison de Champ-Dollon

  • Offizielle Kapazität: über 400 Haftplätze.
  • Belegung im Jahr 2023: zeitweise über 500 Personen – eine Überbelegungsquote von über 120 %.
  • Sie dient vor allem der Untersuchungshaft im Grossraum Genf. (Kanton Genf)

Einordnung der Prison de la Croisée

Mit 211 Plätzen ist die Prison de la Croisée nur halb so gross wie Champ-Dollon – aber die tatsächliche Belegung lag bei einem CNPT-Besuch im April 2023 bei 296 Personen, also 140 % der offiziellen Kapazität (Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF/CNPT)). Das zeigt: Mittelgrosse Anstalten sind ebenso von Überbelegung betroffen wie die grossen.

Was sind die sieben Gefängnisse des Seins?

Ein Begriff, der immer wieder in Suchanfragen auftaucht, aber nichts mit der Prison de la Croisée zu tun hat: die sieben Gefängnisse des Seins. Dahinter steckt kein Haftort, sondern ein philosophisches Konzept.

Konzept von Robert Savoie

Der kanadische Autor Robert Savoie beschreibt in seinem Buch die sieben inneren Gefängnisse des Menschen – etwa Angst, Wut oder Gewohnheiten –, die uns einschränken, ohne dass wir uns ihrer bewusst sind. Es ist eine Metapher für psychologische und soziale Einschränkungen, nicht für physische Haft. (Wikipedia (Biografische Übersicht))

Bedeutung für die Selbstreflexion

Das Konzept dient der persönlichen Entwicklung und hat keine Verbindung zum Strafvollzug. Wer nach „sieben Gefängnissen des Seins“ sucht, stösst auf eine Ratgeberliteratur, nicht auf eine Gefängnisliste.

Abgrenzung zum physischen Strafvollzug

Die Prison de la Croisée ist ein reales Gefängnis – die sieben Gefängnisse des Seins sind ein Gedankenexperiment. Beide haben ihren Platz, aber sie vermischen sich nicht.

Welche Gefängnisse im Kanton Waadt gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Der Kanton Waadt betreibt mehrere Justizvollzugsanstalten. Die folgende Tabelle zeigt die vier wichtigsten Einrichtungen und ihre Profile.

Anstalt Ort Art Besonderheit
Prison de la Croisée Orbe Untersuchungshaft und kurze Strafhaft Älteste Anstalt (Baujahr 1932), aktuell überbelegt
Prison Bois-Mermet Lausanne Untersuchungshaft Zentrale Lage, dient der Region Lausanne (Kanton Waadt (Gefängnisse))
Prison de Bochuz Orbe Strafvollzug (verschiedene Abteilungen) Grössere Anstalt mit offenem und geschlossenem Vollzug
Prison de la Tuilière Lausanne Frauenstrafanstalt Einzige reine Frauenanstalt im Kanton

Die Unterschiede liegen vor allem in der Zweckbestimmung: Untersuchungshaft (Bois-Mermet, Croisée), Strafhaft (Bochuz) und Frauenvollzug (Tuilière). Alle unterstehen dem Kanton Waadt – die Haftbedingungen variieren jedoch teils erheblich.

Welche Sonderregelungen gelten für Übernachtungen oder verlängerte Besuche?

Eine der häufigsten Fragen von Angehörigen: Darf ich als Partner im Gefängnis übernachten? Die Antwort ist klar – in Schweizer Gefängnissen gibt es kein automatisches Recht auf Übernachtung (offizielle Besucherregeln des Kantons Waadt).

Übernachtungsmöglichkeiten für Ehepartner?

  • In der Prison de la Croisée sind Übernachtungen nicht vorgesehen – selbst für Ehepartner nicht.
  • Verlängerte Besuche (etwa zwei Stunden) können in seltenen Fällen genehmigt werden, benötigen aber eine gesonderte Bewilligung der Staatsanwaltschaft.
  • Die Anstalt verfügt über keine separaten Besucherzimmer für Übernachtungen.

Regel 63 und Isolationshaft

Hinter der sogenannten Regel 63 verbirgt sich eine Bestimmung aus dem Schweizer Strafvollzugsrecht, die Massnahmen der Sicherheitsisolierung betrifft – sie dient dem Schutz von Gefangenen oder der Anstalt, nicht der Besucher. In der Prison de la Croisée wird diese Regel in Einzelfällen angewandt, was die Besuchsmöglichkeiten für betroffene Personen weiter einschränkt.

Ausnahmen bei besonderen Haftbedingungen

Bei medizinisch indizierten Fällen (z. B. letzter Besuch vor einer Operation) kann die Staatsanwaltschaft Ausnahmen bewilligen. Der Antrag muss detailliert begründet und von einem Arzt bestätigt werden.

Die Konsequenz: Besucher sollten nicht mit Übernachtungsmöglichkeiten rechnen. Für emotionale Nähe bleibt nur der begrenzte Raum des Besuchszimmers mit Trennwand.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie einen Besuch in der Prison de la Croisée

Der gesamte Prozess lässt sich in fünf überschaubare Schritte gliedern.

  1. Antragsformular besorgen: Auf der Website des Kantons Waadt herunterladen oder telefonisch unter +41 24 557 67 00 anfordern.
  2. Antrag ausfüllen: Persönliche Daten, Name des Gefangenen, gewünschtes Besuchsdatum angeben.
  3. Einreichen: Per Post oder Fax an die zuständige Staatsanwaltschaft des Bezirks senden – mindestens zwei Wochen vor dem Termin.
  4. Bestätigung abwarten: Die Bearbeitung dauert 5–10 Werktage. Bei Ausbleiben einer Antwort telefonisch nachfragen.
  5. Besuch durchführen: Am vereinbarten Tag mit gültigem Ausweis und der Genehmigung erscheinen. Keine elektronischen Geräte mitbringen.

Wer diese Schritte einhält, hat gute Chancen auf einen reibungslosen Besuch.

Zeitleiste der Prison de la Croisée

Die wichtigsten Daten auf einen Blick.

Datum Ereignis
1932 Eröffnung der Prison de la Croisée für freiwillige internierte Alkoholkranke (Kanton Waadt (Geschichte))
4.–5. April 2023 Inspektion der NKVF/CNPT: 296 Insassen, Belegungsquote 140 % (NKVF/CNPT (Inspektionsbericht))
2026 Gerichtsurteil des Kantons Waadt: Haftbedingungen in der Prison de la Croisée sind unrechtmässig (Quelle: Berichterstattung 24 heures)

Der Einschnitt von 2026 könnte weitreichende Folgen haben – der Kanton muss nun innerhalb einer gesetzten Frist die Bedingungen verbessern.

Was ist sicher, was bleibt unklar?

Bestätigte Fakten

  • Besucher benötigen eine schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft (Kanton Waadt).
  • Die Prison de la Croisée wurde 1932 erbaut (Kanton Waadt).
  • Die Belegung lag im April 2023 bei 140 % der offiziellen Kapazität (NKVF/CNPT).

Was unklar ist

  • Die konkreten Auswirkungen des Gerichtsurteils von 2026 auf die tägliche Besuchspraxis sind noch nicht dokumentiert.
  • Die Höhe der Vergütung von Inhaftierten in der Prison de la Croisée ist nicht öffentlich verfügbar.
  • Ob verlängerte Besuche künftig leichter möglich werden, ist offen.
  • Welche Anstalt genau das grösste Gefängnis der Schweiz ist, kann nicht abschliessend bestätigt werden.

Die Redaktion beobachtet die Entwicklungen rund um das Gerichtsurteil von 2026 und wird über konkrete Änderungen der Besuchspraxis berichten.

Stimmen zur Prison de la Croisée

«Für Besuche in der Prison de la Croisée ist eine vorgängige Bewilligung durch den Besuchsdienst erforderlich. Besucherinnen und Besucher müssen einen gültigen Identitätsausweis vorzeigen. Personen ohne gültiges Dokument, ohne Autorisierung oder ohne Termin werden abgewiesen.»

Kanton Waadt (offizielle Besucherinformation)

«Die CNPT hielt fest, dass Personen in Untersuchungshaft 23 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen. Unter den 296 Insassen befanden sich 132 Personen in Untersuchungshaft und 73 Personen in vorzeitiger Vollstreckung einer Strafe.»

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF/CNPT) – Inspektionsbericht 2023

Laut dem Kanton Waadt wurde die Prison de la Croisée 1932 errichtet und ursprünglich für freiwillige Internierte mit Alkoholproblemen gebaut (Kanton Waadt (Seite der Prison de la Croisée)).

Die Prison de la Croisée ist kein Ort für spontane Besuche. Die bürokratischen Hürden sind hoch, die physische Distanz im Besuchsraum gross. Das Gerichtsurteil von 2026 könnte langfristig die Bedingungen verbessern – für Angehörige im Kanton Waadt heisst der erste Schritt jedoch: den Antrag rechtzeitig stellen und sich auf eine formelle, aber respektvolle Atmosphäre einstellen. Besucher, die die Regeln kennen, vermeiden Ablehnung und Enttäuschung.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet ein Besuch in der Prison de la Croisée?

Der Besuch selbst ist kostenlos. Es fallen lediglich die Reisekosten zum Gefängnis in Orbe an. Parkplätze sind begrenzt vorhanden.

Kann ich ein Mobiltelefon mit in den Besuchsraum nehmen?

Nein. Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Kameras oder Tablets sind im Besuchsbereich verboten. Sie müssen vor dem Eintritt in einem Schliessfach deponiert werden.

Gibt es eine Kleiderordnung für Besucher?

Es gibt keine formale Kleiderordnung, aber Besucher sollten angemessene, dezente Kleidung tragen. Auffällige Logos, politische Botschaften oder Kleidung mit Knöpfen/Metallteilen, die Sicherheitskontrollen auslösen könnten, sind nicht empfehlenswert.

Wie lange dauert es, bis eine Besuchserlaubnis erteilt wird?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 10 Werktage. In dringenden Fällen kann die Staatsanwaltschaft eine verkürzte Prüfung vornehmen.

Darf ich meinem Angehörigen Bücher oder Zeitschriften mitbringen?

Nur mit Genehmigung. Bücher und Zeitschriften müssen über die offizielle Paketadresse der Anstalt gesendet werden – sie werden vor der Aushändigung geprüft. Direkte Übergabe im Besuchsraum ist nicht erlaubt.

Welche Rechte habe ich als Besucher, wenn der Besuch abgelehnt wird?

Gegen eine Ablehnung kann schriftlich Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde – der Justizdirektion des Kantons Waadt – eingelegt werden. Die Entscheidung muss innerhalb von 30 Tagen begründet werden.

Unterscheiden sich die Besuchsregeln für Untersuchungs- und Strafgefangene?

Ja. Personen in Untersuchungshaft haben in der Regel strengere Besuchsauflagen (kürzere Dauer, weniger Personen pro Besuch) als Strafgefangene. Die konkrete Regelung hängt von der Entscheidung des zuständigen Untersuchungsrichters ab.

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Fazit: Die Prison de la Croisée ist ein überbelegtes Gefängnis mit klaren, aber bürokratischen Besuchsregeln. Für Angehörige: Antrag frühzeitig stellen, auf Körperkontakt verzichten und die Sicherheitskontrollen einplanen. Für den Kanton Waadt: Das Urteil von 2026 ist ein Weckruf – die Haftbedingungen müssen sich ändern. Besucher können die Entwicklung nur abwarten, während sie sich an die bestehenden Regeln halten.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am [Datum] zuletzt aktualisiert. Die Informationen basieren auf den offiziellen Angaben des Kantons Waadt und dem Inspektionsbericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF/CNPT) vom April 2023. Für aktuelle Änderungen der Besuchsregeln konsultieren Sie bitte die Website der Strafvollzugsbehörden des Kantons Waadt.



Jack Carter

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